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AGB
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
- Maßgeblich ist die jeweilige Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1
BGB.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 5 – 7 Tagen annehmen.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- In Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, übermittelte Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Bestellers abrufbar sind, sofern keine automatische Unzustellbarkeitsmeldung erfolgt.
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Firmensitz, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Erhöhen sich nach Vertragsschluss unvorhersehbar und von uns nicht zu vertretende Kostenfaktoren (insbesondere Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Lieferantenpreise), sind wir berechtigt, den Preis angemessen anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Weichen die in der Auftragsbestätigung genannten Preise oder sonstigen Konditionen von der Bestellung des Bestellers ab, gilt die Auftragsbestätigung als neues Angebot im Sinne von § 145 BGB.
- Der Vertrag kommt in diesem Fall durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Bestellers oder durch vorbehaltlose Annahme der Lieferung zustande.
- Erfolgt kein unverzüglicher schriftlicher Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang, und nimmt der Besteller die Ware an, gilt dies als Annahme des Angebots zu den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen.
§ 4 Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn ausdrücklich schriftlich als verbindlich
vereinbart
§ 5 Gefahrübergang - Verpackungskosten
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Firmensitz Campilo vereinbart.
- Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
- Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 6 Mängelhaftung
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
- Nacherfüllung Liegt ein Sachmangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Haftungsgrundsätze Wir haften unbeschränkt für Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Haftungsausschluss für mittelbare Schäden Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden, ist – außer in Fällen von Vorsatz – ausgeschlossen.
5. Haftung bei Lagerung, Verarbeitung und Weiterverwendung Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die darauf beruhen, dass die Ware nicht entsprechend unseren
Spezifikationen, technischen Hinweisen, Lagerbedingungen oder sonstigen Anwendungsvorgaben gelagert, verarbeitet oder verwendet wurde. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne vorherige ordnungsgemäße Untersuchung verarbeitet, weiterveräußert oder in andere Produkte integriert wird.
6. Haftungsbegrenzung. Unsere Haftung ist – außer in Fällen von Vorsatz – der Höhe nach auf den jeweiligen Netto-Auftragswert begrenzt.
7. Produkthaftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Haftung für Erfüllungsgehilfen Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als in § 6 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
- Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland und das deutsche Zivilprozessrecht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Impressum
Campilo GmbH & Co. KG
Robert-Koch-Straße 50
55129 Mainz
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Mainz, HRA 43507
Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Campilo Ventures GmbH
Diese vertreten durch den Geschäftsführer:
Stephan May
Handelsregister: Amtsgericht Mainz, HRB 48830
Kontakt:
Telefon: +49 6131-4648 770
E-Mail: info@campilo.de
Umsatzsteuer-ID:
DE292552660
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Stephan May
Anschrift wie oben
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Quellen: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert